Selbstzahlerleistungen

 

Die physiotherapeutischen Verordnungen unterliegen dem sog. Heilmittelkatalog und sind bezüglich der Verordnung und der Verordnungsmenge klar nach Diagnose festgelegt. Im Rahmen dieses Heilmittelkataloges kann der Arzt Verordnungen ausstellen. Außerdem unterliegen die Ärzte zusätzlich einer fachgruppenbezogenen Budgetierung. D.h. die Ärzte dürfen und können nur noch begrenzt verordnen. - Für sie als Patient bedeutet das, dass Sie nicht mehr alle erforderlichen Behandlungsmaßnahmen verordnet bekommen können.

 

Wir bieten Ihnen deshalb unsere Selbstzahlerleistungen an. Wir sind bemüht, dass Sie die bestmögliche Behandlung erhalten. Sie werden feststellen, dass die Wirkung unserer Therapie mit vorbereitenden oder nachbereitenden Maßnahmen wie z.B. Fangopackung (zur Durchblutungsförderung) oder Elektrotherapie (zur Resorptionsförderung, zur Muskelstimulation oder Schmerzlinderung) und Medizinische Trainingstherapie (zur Verbesserung von Muskelkraft, Ausdauer und Koordination) erfolgversprechender ist. Wir sind stets bemüht eine qualitativ hochwertige Leistung zu erbringen.

 

Es gibt Leistungen, die die Krankenkassen nicht vergüten, jedoch vom medizinischen Behandlungswert überaus erfolgversprechend sind. Wir informieren Sie gerne, welche Behandlungsmethode für Ihre Problematik sinnvoll wäre.

 

Wir bieten Ihnen nachfolgende Leistungen an:

Massage 20 / 40 / 60 Min.
Fußreflexzonentherapie 40 / 60 Min.
Lymphdrainage-Gesichtsbehandlung
Fascienbehandlung nach Typaldos
NPSO (neue punktuelle Schmerz- und Organtherapie)
Medizinisches Aufbautraining mit individuellem Trainingsplan

Fangopackung
Elektrotherapie
Ultraschallwärmetherapie
Extensionsbehandlung
spezifische Gruppentherapie: Wirbelsäulengymnastik

                                           Osteoporosegymnastik

                                           Beckenbodengymnastik

Ergonomieberatung

Lasertherapie

ICAROS-Training NEU

Bei Interesse erfragen Sie an der Anmeldung die Kosten für die jeweilige Behandlung.