Aktuelles / Informelles

 

Rezeptgültigkeit:

Ein vom Arzt ausgestelltes Rezept hat nur 28 Tage (Ausstellungstag) Gültigkeit. Kann die physiotherapeutische Behandlung nicht rechtzeitig begonnen werden, bitten wir sie, in der Arztpraxis das Rezept verlängern zu lassen (Änderungsdatum/Änderung des Ausstellungsdatums mit Stempel und Arzt-Unterschrift)

Wir weisen sie darauf hin, dass nicht gültige Rezepte bei uns in der Praxis nicht angenommen werden können.

Wir müssen Ihnen diese Behandlung privat in Rechnung stellen.

 

 

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Wir bitten sie um telefonische Terminvereinbarung!

Unser Telefon/Anmeldung ist

Mo- bis Do. vormittag von 9.00 - 12.00 Uhr und

 Mo. u. Di. von 15.00 - 17.30 persönlich besetzt.  Sie können jederzeit auf den AB sprechen, oder uns eine Nachricht per e-mail zukommen lassen, wir rufen dann zurück.

 

 

Bitte halten Sie sich an die Hygienevorschriften

 

 

Wir arbeiten nur nach vorheriger Termin-vereinbarung, weshalb wir Sie bitten,

pünktlich zur Behandlung zu erscheinen.  

 

 

 Bitte bringen sie zu jeder Behandlung

2 große Handtücher mit.

 

 

Bitte sagen Sie bei Verhinderung oder Krankheit Ihre/n Termin/e rechtzeitig

(24 Std. vorher) ab, damit wir Patienten auf der Warteliste Ihren Termin weiter vergeben können.

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine  müssen wir privat in Rechnung stellen!

 

 

 

 

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis.

 

 

 

 

 

 

Neuer Internetauftritt online
Erfahren Sie jetzt auch im Internet alles über die Therapiemöglichkeiten und Services unserer Praxis. Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Webseite!

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Hier informieren wir Sie regelmäßig über neue Behandlungsmethoden, innovative Prävention- und Fitness-Trends und Neuigkeiten aus unserer Praxis.

 

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung

Gesund = motiviert und belastbar.

Der Arbeitgeber tut gut daran, sich an den Kosten für gesundheitsfördernde Maßnahmen zu beteiligen. Diese bleiben bis zu einem Höchstbetrag von 500.- € pro Jahr und teilnehmenden Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Gefördert werden Präventivmaßnahmen für die Gesundherhaltung des Bewegungsapparates.

Sprechen sie Ihren Arbeitgeber auf diese Möglichkeit an - ein gut motivierter Geist in  einem schmerzfreien Körper bringt eine bessere Leistung!