Wissenswertes von A bis Z

Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieablauf.

Ersttermin:

Rezeptgültigkeit: Das vom Arzt ausgestellte Rezept ist nur 28 Tage (ab Austellungsdatum) gültig und die Behandlung darf max. 14 Tage unterbrochen werden. Falls der Behandlungsbeginn nicht innerhalb dieser Zeit erfolgt, lassen sie ihr Rezept vom Arzt verlängern. Ein nicht gültiges Rezept kann von uns nicht angenommen werden.

Falls der erste Behandlungstermin mit einem ungültigen Rezept erfolgt, muss dieser privat in Rechnung gestellt werden.

 

Bitte bringen Sie zur ANMELDUNG das vom Arzt ausgestellte Rezept und Ihre gültige Krankenversichertenkarte mit.

 

Zur BEHANDLUNG wäre idealerweise sportliche/bequeme Kleidung wünschenswert und ein eigenes Badehandtuch für die Behandlungs-

liege.

Denken Sie bitte auch an ärztliche Befunde, Röntgenaufnahmen, CT- bzw. MRT-Bilder.

Praxisgebühr: Das sollten Sie beachten

Jeder Kassenpatient muss eine Zuzahlung leisten. Sie setzt zusammen aus: 10.- € Rezeptgebühr und 10 % des Rezeptwertes pro Rezept. Dieser Betrag muss von uns für die Krankenkasse einbehalten werden.

 

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:

  1. Zuzahlung bitte zu Behandlungsbeginn bezahlen
  2. Befreiung von der Zuzahlung: Von der Zuzahlung befreit sind Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Erwachsene die gebührenbefreit sind erhalten von Ihrer Krankenkasse eine zeitlich befristete Befreiungskarte. Diese Befreiungskarte sollten sie uns zu Behandlungsbeginn vorlegen.

Sollten Sie Fragen zur Rezeptgebühr haben, setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung. wir helfen Ihnen gerne weiter.

Terminabsage

Wenn sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte rechtzeitig (24 Stunden) vorher ab. Bei akuten Krankheitsfällen können sie selbstverständlich auch kurzfristig absagen, denn andere Patienten sind Ihnen dankbar, wenn sie diesen Termin in Anspruch nehmen können.

 

Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Rechnung gestellt werden.